Zweck der Stiftung


Die Stiftung soll ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung verfolgen.
Zweck der Stiftung ist die Beschaffung vom Mitteln zur Förderung vom Heimatpflege und Heimatkunde durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft
oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die diese Mittel zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden hat.

Der Zweck der Stiftung wird insbesondere durch die Weiterleitung von Mitteln an die Gemeinde Großschönau zur Förderung von Kunst und Kultur,
insbesondere des Deutschen Damast- und Frottiermuseums Großschönau verwirklicht.
Die näheren Einzelheiten über den Zweck der Stiftung und die Verwirklichung des Stiftungszwecks werden in der Satzung geregelt.


Organe der Stiftung sind:
- ein aus 3 Personen bestehender Vorstand
- ein aus mindestens fünf und höchstens acht Personen bestehender Stiftungsrat.